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Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz

Grenzgänger Ausweis G​

Grenzgänger bist du, wenn dein Wohnsitz ausserhalb der Schweiz liegt und du in der Schweiz arbeitest.

Als Grenzgänger musst du mindestens einmal pro Woche an deinen Wohnsitz außerhalb der Schweiz zurückkehren. Das gute ist, wenn du Bürger eines der 25 EU-Staaten bist, darfst du überall in der EU wohnen und in der Schweiz arbeiten. So leben viele auch in Frankreich, arbeiten in der Schweiz und stammen aus Deutschland. (dieses Modell lohnt sich am häufigsten)

Die Bewilligung L ist fünf Jahre gültig. Dafür musst du einen Arbeitsvertrag vorweisen der unbefristet oder länger als ein Jahr gültig ist.

Bei einem Arbeitsvertrag von weniger als einem Jahr, ist deine Aufenthaltsbewilligung L, so lang gültig wie dein Arbeitsvertrag. Bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als drei Monaten, gibt es das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. (FZA)

Hier findest du den Link zum Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit

Kurzaufenthalt Ausweis L​

Verbringst du weniger als ein Jahr in der Schweiz, ist dies der richtige Ausweis für dich. Mit einem Arbeitsvertrag von 3-12 Monaten und aus einem der 25 EU Staaten kommend, erfüllst du alle Anforderungen. 

Eine Bewilligung L ohne Erwerbstätigkeit, kann an alle Jobsuchenden aus den EU/EFTA Staaten vergeben werden, wenn sie für ihren Unterhalt sorgen können.

Bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als drei Monaten, gibt es das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. (FZA)

Hier findest du den Link zum Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit

Aufenthaltsbewilligung Ausweis B ​

Diesen Ausweis benötigst du, wenn ein längerfristiger Aufenthalt, mit oder ohne Erwerbstätigkeit geplant ist.

  • ist 5 Jahre gültig

  • wird gewährt wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt

  • wird gewährt bei einem Arbeitsvertrag über mindestens 365 Tage

  • wird nach 5 Jahren verlängert

  • kann auf ein Jahr nach Verlängerung beschränkt werden, wenn Antragsteller mehr als 12 Monate unfreiwillig Arbeitslos wurde  

  • kann auch ohne Erwerbstätigkeit beantragt werden (wenn genug Eigenkapital, sowie Unfall,- und Krankenversicherung vorhanden) 

Niederlassungsbewilligung Ausweis C​

Wird für Zuzügler gewährt, welche sich länger als 5 Jahre ununterbrochen in der Schweiz aufhalten. Das Aufenthaltsrecht ist daraufhin unbefristet und darf nicht mehr an Bedingungen geknüpft werden. Das bedeutet, du bist auf der sicheren Seite. Denn solltest du Arbeitslos werden, nicht genügend Kapital besitzen, oder andere Probleme entstehen. Mit dem Ausweis C, bist du geschützt und rechtlich in der Schweiz abgesicherter. ​

Aufenthalts­bewilligung mit Erwerbstätigkeit Ausweis Ci

Diese gilt für Familienangehörige von Beamten zwischenstaatlicher Organisationen (z. B. Vereinten Nationen, Europäische Union) und Mitglieder ausländischer Missionen. Zu den Familienangehörigen zählen in diesem Fall Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren. Die Gültigkeitsdauer ist auf die Dauer der Funktion des Haupteigentümers beschränkt.

Aufenthalts­bewilligung für Rentner und Pensionäre

Rentner aus dem Ausland haben die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis ohne Erwerbstätigkeit zu erhalten, wenn:

  • Unser ausführlicher Artikel zum Thema

  • er/sie mindestens 55 Jahre alt ist

  • keiner Erwerbstätigkeit im Ausland und Inland nachgegangen wird

  • ausreichend privates Vermögen vorhanden ist

  • eine persönliche Bindung zur Schweiz besteht (Verwandte, Eltern, Kinder, Geschwister, Enkelkinder oder frühere längere Aufenthalte in der Schweiz) 

  • muss eine Unfall,- und Krankenversicherung abgeschlossen haben, die alle Risiken abdeckt

Was sind die EU/EFTA Staaten?​

Die 25 EU-Staaten sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Die EFTA-Staaten sind: Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz. EFTA bedeutet European Free Trade Association (Europäische Freihandelsassoziation), diese Staaten sind kein Mitglied der EU.

Bleibt man länger als 3 Monate in der Schweiz, benötigt man eine Aufenthaltsbewilligung. Man erhält einen Ausweis auf dem die Dauer und Wertigkeit seines Aufenthaltes, mittels eines Buchstabens gekennzeichnet ist. (G,L,B,C,Ci) 

Diese Anträge auf eine Aufenthaltsbewilligung, werden in der Regel für Deutsche Staatsbürger ohne Probleme gewährt. Alle Angaben sollten natürlich wahrheitsgemäß ausgefüllt sein. Bürger der EU/EFTA Staaten benötigen kein Visum für die Schweiz.

Alle Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der Mitgliedstaaten der EU/EFTA

Das brauchst du für eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz:​

  • einen gültigen Arbeitsvertrag (nicht für Bewilligung L)

  • Selbständige müssen nachweisen das sie für sich sorgen können

  • Rentner, Studenten, Stellensuchende müssen ebenfalls nachweisen das sie selbst für sich sorgen können

  • hohes Eigenkapital sichert dich für die Aufenthaltsbewilligung ab

  • der Staat will sichergehen das du nicht auf Sozialleistungen angewiesen bist

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