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Lohnberechnung in der Schweiz

Für eines ist die Schweiz bekannt. Hohe Löhne! Wie viel aber bleibt vom Netto übrig? Welche Abzüge hat man am Ende des Monats? Denn vor diesen bleibt man auch in der Schweiz nicht verschont. Eines können wir dir aber direkt sagen, es bleibt deutlich mehr übrig am Ende des Monats! 

Diese Abzüge hast du bei der Lohnabrechnung:

  • AHV / IV / EO Beitrag

  • ALV - Arbeitslosenversicherung

  • NBUV - Nichtberufsunfallversicherung

  • KTG - Krankentagegeldversicherung

  • Pensionskasse

  • Quellensteuer

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AHV - Alters und Hinterbliebenenversicherung​

Diese bildet die 1. Säule im Schweizer Rentensystem, die AHV Beiträge die du aktuell zahlst werden für die momentanen Rentner benötigt. Alle nachfolgenden Generationen werden also dann deine Rente erarbeiten. Du bekommst mindestens 1'185 Franken AHV-Rente  und maximal 2'370 Franken pro Monat. Für Ehepaare gibt es eine Obergrenze von 3'555 Franken für die Summe beider Renten. Dies ist natürlich ein Nachteil, wenn ihr etwas gerechnet habt. Nicht der einzige wenn man in der Schweiz heiraten möchte. Dazu haben wir bereits einen Artikel geschrieben. Diesen findest du hier. 

 

Der Anteil für AHV/IV und EO beträgt insgesamt 5.125 % vom Bruttogehalt.

IV - Invaliden­versicherung

Diese ist zum Schutz vor Berufsunfähigkeit.

Die Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz bietet finanzielle Unterstützung und berufliche Wiedereingliederung für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung dauerhaft oder vorübergehend nicht erwerbsfähig sind. Mit Leistungen wie Renten, Taggeldern und beruflichen Maßnahmen hilft die IV, die Existenzgrundlage zu sichern und die Integration ins Berufsleben zu fördern. Die Anmeldung erfolgt über die kantonalen IV-Stellen, wobei schnelle und unbürokratische Unterstützung im Vordergrund steht. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Ansprüche und Möglichkeiten zur Unterstützung durch die IV.

EO - Erwerbs­ersatzordnung

Der Beitrag ist für Militär- und Zivildienstausfälle sowie Mutterschaftsurlaub.

Die Erwerbsersatzordnung (EO) in der Schweiz kompensiert Verdienstausfälle während Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst sowie bei Mutterschaft. Mit Taggeldern sichert die EO das Einkommen in diesen besonderen Lebenssituationen ab. Anspruchsberechtigte erhalten bis zu 80% ihres letzten Einkommens, was finanzielle Stabilität während des Dienstes oder der Mutterschaft gewährleistet. Die Leistungen werden automatisch über den Arbeitgeber abgerechnet. Erfahren Sie mehr über Ihre Ansprüche und die unkomplizierte Abwicklung der EO-Leistungen.

ALV – Arbeitslosen­versicherung

Tritt der negative Fall ein das du gekündigt wirst und dadurch arbeitslos bist, gibt es die  ALV - Arbeitslosenversicherung. Du bekommst bis zu 70 % des versicherten Verdienstes, als sogenanntes Taggeld ausbezahlt. Solltest du selbst kündigen, hast du trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bist du aber selbst an deinem Jobverlust schuld, kannst du mit Kürzungen der Gelder rechnen. Dieser Anteil beträgt 2.20% vom Bruttojahreslohn, bis zu einem Jahresgehalt von 148'200 Franken. Für jeden Franken über 148'200 werden nur noch 1 % fällig. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen zu gleichen Teilen Beiträge in die ALV ein.

NBUV – Nichtberufs­unfall­versicherung

Dieser Beitrag ist der Eigenanteil zur Absicherung außerhalb der Arbeitszeit. Die NBUV greift bei Unfällen in der Freizeit. Diese deckt wesentlich mehr Leistung ab, daher hat sie für uns einen höheren Stellenwert als die Krankenkasse. Arbeitest du 8 Stunden pro Woche in Anstellung, bist du automatisch über den Arbeitgeber versichert. Arbeitest du weniger oder bist selbstständig, musst du diese Versicherung eigenständig bei der Krankenversicherung abschliessen. Der Anteil UVG und NBUV ist abhängig von der Berufsgruppe und beträgt Risikoabhängig zwischen 1.3 % bis maximal 3 % vom Bruttolohn. Der maximale zu versichernde Lohn liegt bei 126'000 Franken.

UVG - Unvall­versicherungs­gesetz

Ist die Absicherung für Betriebsunfälle und Arbeitskrankheiten. Wird zusammen mit der NBUV in der Abrechnung aufgeführt.

Die Unfallversicherung (UVG) in der Schweiz bietet umfassenden Schutz bei Arbeits- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. Sie deckt medizinische Behandlungskosten, Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidenrenten und Hinterlassenenleistungen ab. Arbeitnehmer sind obligatorisch über ihren Arbeitgeber versichert, wobei die Prämien für Berufsunfälle vom Arbeitgeber und für Nichtberufsunfälle in der Regel vom Arbeitnehmer getragen werden. Die UVG gewährleistet schnelle und effiziente Unterstützung im Falle eines Unfalls und schützt so die finanzielle Sicherheit der Versicherten. Erfahren Sie mehr über den Versicherungsschutz und Ihre Ansprüche.

KTG – Kranken­tagegeld­versicherung

Bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft) ist die KTG wichtig für Lohnfortzahlungen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet diese abzuschließen. Die Versicherung garantiert die Lohnfortzahlung über das gesetzliche Minimum hinaus. Typischerweise sind dies 80% bei 720 Tagen. Für eine genaue Auskunft solltest du bei deinem Arbeitgeber nachfragen. Der Anteil der Krankentaggeldversicherung beträgt in der Regel zwischen 0,4 % und 0,6 % des Bruttolohns.​​

Pensionskasse

Dies ist die 2. Säule im Schweizer Rentensystem. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen zu gleichen Teilen in diese Vorsorge ein. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Arbeitgeber und dem Alter des Arbeitnehmers. Bist du unter 25 sind die Beiträge geringer, da bei 17 - 24 Jährigen nur die Risiken für Invalidität und Tod abgesichert werden. Ab dem 25. Lebensjahr ist die Altersversicherung mit enthalten. Um in die 2. Säule einzuzahlen musst du mindestens 21'150 Franken im Jahr verdienen. 

Kirchensteuer

Bist du einer Kirche angehörig, sind diese Beiträge in der Quellensteuer enthalten.

Die Kirchensteuer in der Schweiz ist eine obligatorische Abgabe für Mitglieder der anerkannten Landeskirchen, die von den Kantonen erhoben wird. Die Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Kanton und Einkommen und wird in der Regel zusammen mit den regulären Steuern erhoben. Die Einnahmen aus der Kirchensteuer finanzieren kirchliche Aktivitäten, soziale Projekte und den Erhalt kirchlicher Gebäude. Personen, die keiner Landeskirche angehören, sind von der Zahlung der Kirchensteuer befreit. Erfahren Sie mehr über die Regelungen zur Kirchensteuer und Ihre Rechte als Steuerzahler.

Quellensteuer

Jeder ausländischer Arbeitnehmer ohne C-Ausweis ist Quellensteuerpflichtig. Das heißt in den ersten 5 Jahren in der Schweiz, musst du Quellensteuer zahlen! Vereinzelt gibt es Ausnahmen, die wir in diesem Artikel genauer erläutern. Die Quellensteuer wird direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde geschickt. Wichtige Faktoren sind Wohnsitz, Status, Anzahl der Kinder, Kirchenmitgliedschaft und Einkommenshöhe. Diese Faktoren beeinflussen die höhe der Quellensteuer enorm, somit kann es sich Lohnen den Wohnkanton geschickt zu wählen, um dadurch Steuern zu sparen. 

Krankenversicherung

In der Schweiz besteht Krankenversicherungspflicht. Die Höhe der monatlichen kosten hängt sehr stark von dir ab. Deinen Jährlichen Arztkosten und Gesundheitszustand. Die Krankenversicherung taucht nicht auf der Gehaltsabrechnung auf und der Arbeitgeber leistet auch keine Beiträge. Du bist also selbst für dich Verantwortlich. 

Private Vorsorge

Die sogenannte 3. Säule. Diese kann zum Eintritt der Rente komplett bezogen werden, oder Lebenslang ausgezahlt werden. Ein vorzeitiger Bezug ist auch möglich, für zum Beispiel, Wohneigentum, Gründung einer Selbständigen Tätigkeit oder beim endgültigen Verlassen der Schweiz. 

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