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AutorenbildRoman Welzk

Aufenthalt in der Schweiz ohne Erwerbstätigkeit und als Rentner


Aufenthaltsrecht ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz


Dank des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sowie ihren Mitgliedstaaten haben Nichterwerbstätige aus EU/EFTA-Staaten die Möglichkeit, in der Schweiz zu leben, ohne einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu müssen. Diese Regelung betrifft verschiedene Gruppen, darunter Rentnerinnen und Rentner, Studierende und andere Nichterwerbstätige sowie ihre Familienangehörigen.


Aus persönlicher Sicht betrachte ich diese Regelung als eine großartige Möglichkeit für Menschen, ihren Lebensabend in der wunderschönen Schweiz zu verbringen oder eine Ausbildung in einem renommierten Schweizer Bildungsinstitut zu absolvieren, ohne sich um eine Erwerbstätigkeit kümmern zu müssen. Es eröffnet die Tür zu neuen kulturellen Erfahrungen, Bildungsmöglichkeiten und einem hochwertigen Lebensstandard.


Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um von diesem Aufenthaltsrecht profitieren zu können. Dazu gehören ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 2.400CHF pro Monat Einkommen/Rente), um den Lebensunterhalt zu bestreiten, sowie eine umfassende Krankenversicherung. Diese Bedingungen sind fair und gewährleisten, dass die Menschen, die in die Schweiz kommen, in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen und einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.


Alles in allem sehe ich das Freizügigkeitsabkommen als eine positive Entwicklung, die die Integration und kulturelle Vielfalt in der Schweiz fördert, und ich hoffe, dass es auch weiterhin dazu beiträgt, die Beziehungen zwischen der Schweiz und den EU/EFTA-Staaten zu stärken.


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Erforderliche Bewilligung für Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit


Für Aufenthalte von weniger als drei Monaten als Nichterwerbstätige, zum Beispiel für Touristen, braucht es keine Aufenthaltsbewilligung. Wenn du länger bleiben möchtest, musst du dich bei der Migrationsbehörde deines Wohnkantons anmelden. Dort bekommst du dann eine Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA für fünf Jahre, die für die ganze Schweiz gilt. Manchmal wird sie auf zwei Jahre beschränkt, wenn deine finanzielle Situation unsicher erscheint. Falls sich herausstellt, dass deine finanziellen Mittel nicht ausreichen, kann die Bewilligung widerrufen werden.


  • Rentnerinnen und Rentner müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein und einen angemessenen Krankenversicherungsschutz besitzen. Mindestens 2.400 CHF pro Monat Einkommen/Rente sind dafür empfohlen.

  • Personen in Ausbildung müssen nachweisen, dass sie während ihres Aufenthalts genügend finanzielle Mittel haben und an einer anerkannten Lehranstalt in der Schweiz zugelassen sind.

  • Stellensuchende müssen sich bei der zuständigen Behörde anmelden und eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA beantragen. Sie müssen nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und weiterhin eine Stelle suchen.



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