Die Schweiz ist bekannt für ihre klare Struktur in steuerlichen Angelegenheiten. Für Grenzgänger und Personen, die beruflich in der Schweiz tätig sind, spielt die 60-Tage-Regelung eine wichtige Rolle. Dieser Artikel erklärt, was die Regelung bedeutet, wer davon betroffen ist, welche Schritte erforderlich sind, und gibt wertvolle Insider-Tipps zur optimalen Nutzung dieser Regelung.
Was ist die 60-Tage-Regelung in der Schweiz?
Die 60-Tage-Regelung betrifft vor allem Grenzgänger, die in einem EU-/EFTA-Staat ansässig sind, jedoch regelmäßig in der Schweiz arbeiten. Sie regelt, unter welchen Bedingungen eine Person in der Schweiz uneingeschränkt steuerpflichtig wird. Dies geschieht, wenn eine Person mehr als 60 Tage pro Jahr aus beruflichen Gründen in der Schweiz übernachtet.
Voraussetzungen:
Sie müssen steuerlich in einem anderen Land ansässig sein, z. B. in Deutschland.
Sie übernachten aus beruflichen Gründen mindestens 61 Tage im Jahr in der Schweiz.
Ihr Aufenthalt darf nicht rein privat oder touristisch motiviert sein.
Als Grenzgänger zahlst du normalerweise einen reduzierten Teil der Quellensteuer von 4,5% in der Schweiz, den anderen Einkommenssteuersatz in Deutschland. Die 60 Tage Regelung bietet da eine Ausnahme.
Wer ist von der Regelung betroffen?
Die Regelung gilt vor allem für:
Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Frankreich.
Projektarbeitende oder Angestellte, die temporär in der Schweiz tätig sind, z. B. in der IT, Bauleitung oder im Gesundheitswesen.
Personen, die in mehreren Ländern gleichzeitig arbeiten und dabei regelmäßig in der Schweiz übernachten müssen.
Was bedeutet uneingeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz?
Sind Sie von der 60-Tage-Regelung betroffen, gelten Sie in der Schweiz als uneingeschränkt steuerpflichtig, auch wenn Ihr Wohnsitz in einem anderen Land bleibt. Das hat mehrere Konsequenzen:
Besteuerung des gesamten Einkommens: In der Schweiz wird Ihr gesamtes Einkommen steuerlich erfasst, nicht nur der Teil, der aus Ihrer Tätigkeit in der Schweiz resultiert.
Anrechnung im Wohnsitzstaat: Dank Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und vielen Ländern, darunter Deutschland, wird vermieden, dass Sie doppelt besteuert werden. Ihre in der Schweiz gezahlten Steuern können in Ihrem Wohnsitzland angerechnet werden.
Komplexere Steuererklärung: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Formulare wird erforderlich.
Wie beantragen Sie die uneingeschränkte Steuerpflicht?
1. Formular Gre-3 ausfüllen
Das Formular Gre-3 ist das zentrale Dokument, um die uneingeschränkte Steuerpflicht zu beantragen. Es muss bis spätestens 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres bei der kantonalen Steuerbehörde eingereicht werden.
2. Nachweis durch den Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber muss bestätigen, dass Sie mehr als 60 Nächte aus beruflichen Gründen in der Schweiz verbracht haben. Diese Bestätigung wird unter „Bemerkungen“ im Lohnausweis vermerkt.
3. Doppelbesteuerungsabkommen nutzen
Mit dem vollständig ausgefüllten Formular Gre-3 und den Nachweisen beantragen Sie die Steuerbefreiung in Ihrem Wohnsitzstaat, z. B. beim deutschen Finanzamt.
Häufige Fehler und Insider-Tipps
Fehlerhafte oder verspätete Einreichung des Gre-3: Planen Sie ausreichend Zeit für das Einholen aller Bestätigungen ein. Arbeitgeber benötigen oft mehrere Wochen zur Bearbeitung.
Unzureichende Dokumentation: Führen Sie ein genaues Protokoll Ihrer Übernachtungen in der Schweiz (Datum, Ort, Zweck). Steuerbehörden verlangen oft zusätzliche Nachweise.
Unkenntnis über steuerliche Abzüge: Nutzen Sie steuerliche Vorteile, wie Abzüge für Berufsauslagen (z. B. Reisekosten, Unterkunft). Diese können die Steuerlast deutlich reduzieren.
Falsche Annahme der Steuerpflicht: Selbst wenn Sie weniger als 60 Tage in der Schweiz übernachten, können Sonderregelungen greifen. Konsultieren Sie daher bei Unsicherheiten einen Steuerberater.
Beispiele aus der Praxis
IT-Berater Max aus Deutschland: Max arbeitet an einem großen IT-Projekt in Zürich und übernachtet 80 Nächte im Jahr in der Schweiz. Er beantragt die uneingeschränkte Steuerpflicht und profitiert vom günstigeren Steuersystem der Schweiz im Vergleich zu Deutschland.
Bauleiterin Julia aus Österreich: Julia ist nur 55 Tage beruflich in der Schweiz. Sie unterliegt nicht der 60-Tage-Regelung, kann jedoch bestimmte Kosten in Österreich geltend machen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich die 60-Tage-Regelung übersehe?
Versäumen Sie die Einreichung der notwendigen Formulare, riskieren Sie Nachzahlungen oder steuerliche Nachteile.
Gelten private Übernachtungen in der Schweiz ebenfalls?
Nein, nur beruflich bedingte Übernachtungen zählen.
Kann ich die Steuerpflicht rückwirkend beantragen?
Eine rückwirkende Beantragung ist in der Regel nicht möglich. Halten Sie daher Fristen ein.
Fazit
Die 60-Tage-Regelung in der Schweiz ist ein wichtiger steuerlicher Aspekt für Grenzgänger und beruflich Reisende. Wer die Regelung korrekt anwendet, kann steuerliche Vorteile nutzen und gleichzeitig rechtliche Probleme vermeiden. Mit einer guten Planung und der korrekten Einreichung aller Unterlagen steht einer reibungslosen Abwicklung nichts im Weg.
Tipp: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Experten hinzu, um Ihre steuerliche Situation optimal zu gestalten.
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