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Firma in Liechtenstein gründen – was braucht es dafür?


Die Unternehmensgründung in Liechtenstein erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder: Der Fürstenstaat bietet attraktive steuerliche Rahmenbedingungen, eine wirtschaftsfreundliche Gesetzgebung und eine stabile politische Lage. Doch was braucht es wirklich, um in Liechtenstein eine Firma zu gründen? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige – von den Voraussetzungen bis zu den Vorteilen und den häufigsten Gesellschaftsformen.


Warum in Liechtenstein eine Firma gründen?


Die Entscheidung, ein Unternehmen in Liechtenstein zu gründen, ist für viele mit wirtschaftlichen und rechtlichen Überlegungen verbunden. Einer der Hauptgründe ist das attraktive Steuersystem. Die Körperschaftssteuer beträgt lediglich 12,5 Prozent, was im europäischen Vergleich sehr niedrig ist. Hinzu kommt, dass Liechtenstein keine Kapitalgewinnsteuer erhebt und keine Quellensteuer auf Dividenden für ausländische Aktionäre anfällt. Auch der Mehrwertsteuersatz ist mit 7,7 Prozent vergleichsweise niedrig.

Ein weiterer Vorteil liegt in der politischen und wirtschaftlichen Stabilität des Landes.


Liechtenstein ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), nutzt den Schweizer Franken als stabile Währung und überzeugt durch ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Das Land ist bekannt für seine unternehmensfreundliche Verwaltung, moderne Aufsichtsbehörden und klare gesetzliche Rahmenbedingungen.


Liechtenstein bietet dir zahlreiche Vorteile als Unternehmensstandort:


  • Nur 12,5 % Körperschaftssteuer

  • Keine Kapitalgewinnsteuer

  • Keine Quellensteuer auf Dividenden für ausländische Aktionäre

  • Niedriger Mehrwertsteuersatz (7,7 %)

  • Schweizer Franken als stabile Währung

  • Mitglied im EWR – Zugang zum EU-Markt

  • Moderne Finanzaufsicht (FMA) und hohe Rechtssicherheit


Ob für Holdingstrukturen, internationale Geschäfte oder Vermögensverwaltung – Liechtenstein ist der ideale Standort für dein Unternehmen.

Welche Voraussetzungen braucht man für die Unternehmensgründung?


Wer in Liechtenstein eine Firma gründen möchte, sollte sich zunächst mit den rechtlichen Voraussetzungen und dem Ablauf vertraut machen. Der erste Schritt besteht darin, die passende Rechtsform zu wählen. Zu den häufigsten Gesellschaftsformen zählen die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Anstalt, die Stiftung und die Kollektivgesellschaft. Jede dieser Formen hat ihre eigenen Anforderungen an Kapital, Struktur und Zweck.


Um in Liechtenstein eine Firma zu gründen, brauchst du:


  • Eine passende Rechtsform wie AG, GmbH, Anstalt oder Stiftung

  • Ein Startkapital (z. B. CHF 10'000 bei einer GmbH)

  • Eine ladungsfähige Adresse in Liechtenstein (eigene Büros oder über Treuhänder)

  • Gründungsdokumente wie Statuten, Gründungsurkunde, eventuell Gesellschaftervertrag

  • Eine notarielle Beurkundung der Gründung

  • Eintrag ins Handelsregister

  • Eine Steuernummer und ggf. MWST-Registrierung


Die AG eignet sich besonders für größere Unternehmen mit internationaler Ausrichtung. Die GmbH ist ideal für kleine und mittlere Unternehmen oder Start-ups. Die Anstalt und die Stiftung werden häufig für Holdingstrukturen oder Vermögensverwaltung genutzt, während die Kollektivgesellschaft vor allem bei familiengeführten oder kleinen Betrieben zum Einsatz kommt.


Sobald die Rechtsform feststeht, müssen die Gründungsunterlagen erstellt werden. Dazu gehören unter anderem die Statuten oder Satzung, die den Namen, den Zweck und die interne Struktur des Unternehmens regeln. Auch eine Gründungsurkunde ist erforderlich, die notariell beurkundet wird. Bei bestimmten Gesellschaftsformen ist zusätzlich ein Gesellschaftervertrag notwendig.

Eine weitere Voraussetzung ist ein Firmensitz in Liechtenstein. Die Firma muss eine ladungsfähige Adresse im Land haben. Dies kann entweder durch eigene Büroräume, eine Bürogemeinschaft oder durch die Nutzung eines Treuhandservices erfolgen, der eine Geschäftsadresse bereitstellt.


Darüber hinaus muss das gesetzlich vorgeschriebene Kapital auf ein Geschäftskonto bei einer liechtensteinischen Bank einbezahlt werden. Für eine GmbH beträgt das Mindestkapital beispielsweise 10.000 Schweizer Franken, bei einer AG sind es 50.000 Franken.


Nach Einzahlung des Kapitals erfolgt die notarielle Gründung. Die Beurkundung der Gründungsdokumente ist zwingend und wird von einem in Liechtenstein zugelassenen Notar durchgeführt. Danach wird die Firma im Handelsregister eingetragen, womit sie rechtsfähig wird.


Anschließend erhält die neue Firma eine Steuernummer vom Steueramt. Unternehmen, die voraussichtlich einen Jahresumsatz von über 100.000 Franken erzielen, müssen sich außerdem für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

Lohnt sich die Unterstützung durch einen Treuhänder?


Die Gründung einer Firma in Liechtenstein ist zwar klar geregelt, aber mit vielen Details verbunden. Deshalb nutzen viele Gründer die Unterstützung eines Treuhänders vor Ort.


Dieser hilft nicht nur bei der Auswahl der passenden Rechtsform, sondern übernimmt auch die Erstellung der notwendigen Unterlagen, die Kommunikation mit Behörden und – falls gewünscht – die laufende Buchhaltung und steuerliche Beratung.


Besonders für Personen, die nicht in Liechtenstein wohnhaft sind oder mit den lokalen Gegebenheiten nicht vertraut sind, ist ein Treuhänder ein wertvoller Partner.

Wie lange dauert die Gründung einer Firma in Liechtenstein?


Die Dauer der Gründung hängt von der Vorbereitung und der gewählten Gesellschaftsform ab. In der Regel kann eine Unternehmensgründung innerhalb von zwei bis vier Wochen abgeschlossen werden, wenn alle Dokumente vollständig vorliegen und die Kapitalüberweisung schnell erfolgt.


Fazit


Liechtenstein ist ein attraktiver Standort für Unternehmensgründungen – nicht nur wegen der niedrigen Steuern, sondern auch wegen der stabilen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Wer eine Firma in Liechtenstein gründen möchte, sollte sich frühzeitig mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut machen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Wahl der passenden Rechtsform, die Erstellung der Gründungsunterlagen, ein Firmensitz im Land und die korrekte Kapitalausstattung sind entscheidend für den Erfolg.


Eine Unternehmensgründung in Liechtenstein ist kein Geheimtipp mehr, sondern eine strategisch kluge Entscheidung – besonders für Unternehmerinnen und Unternehmer, die Wert auf Stabilität, Effizienz und langfristige Perspektiven legen.

Häufige Fragen (FAQ)


Wie lange dauert die Gründung einer Firma in Liechtenstein?


In der Regel 2 bis 4 Wochen – abhängig von der gewählten Rechtsform und der Vollständigkeit der Unterlagen.


Kann ich als Nicht-Liechtensteiner eine Firma gründen?


Ja. Die Gründung steht auch Personen aus dem Ausland offen – insbesondere aus dem EU- und EWR-Raum.


Brauche ich einen Treuhänder?


Nicht zwingend, aber sehr empfehlenswert. Ein Treuhänder kann den gesamten Gründungsprozess begleiten und übernimmt auf Wunsch auch Domizilstellung, Buchhaltung und Steuerberatung.



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