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AutorenbildRoman Welzk

Gibt es die Schufa in der Schweiz?

Aktualisiert: 17. Jan.




Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine in Deutschland ansässige Auskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern sammelt und Unternehmen zur Verfügung stellt. Viele Menschen in Deutschland sind mit der Schufa vertraut und wissen, dass ihre Bonität und Kreditwürdigkeit durch diese Institution bewertet werden. Doch wie sieht es in der Schweiz aus? Gibt es dort eine ähnliche Organisation wie die Schufa?


Die Antwort lautet: Nein, in der Schweiz gibt es keine Schufa im eigentlichen Sinne. Es existiert jedoch ein vergleichbares System, das als ZEK (Zentralstelle für Kreditinformationen) bekannt ist. Die ZEK ist eine Auskunftei, die Informationen über Kreditverträge, Zahlungsverhalten und mögliche Betreibungen sammelt und den Mitgliedern zur Verfügung stellt. Die Mitglieder der ZEK sind in erster Linie Banken und Finanzinstitute, die Informationen über potenzielle Kreditnehmer abrufen können, um deren Bonität einzuschätzen.


Was ist das ZEK


Die ZEK dient also ähnlich wie die Schufa als Instrument zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Personen in der Schweiz. Wenn jemand beispielsweise einen Kredit beantragt, kann die Bank bei der ZEK eine Auskunft einholen, um Informationen über bestehende Kredite, Zahlungsrückstände oder Betreibungen zu erhalten. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob der Kredit bewilligt wird oder nicht.


Es ist wichtig zu beachten, dass die ZEK nur Informationen über Kreditverträge und Zahlungsverhalten sammelt und weitergibt. Persönliche Informationen wie Einkommen, Beschäftigungsverhältnis oder Vermögenswerte werden nicht von der ZEK erfasst. Die ZEK hat auch keine Befugnis, Kreditwürdigkeitsbewertungen abzugeben oder Bonitätsnoten zu vergeben. Ihre Aufgabe besteht lediglich darin, den Mitgliedern Informationen über bestehende Kreditverträge und Zahlungsverhalten zur Verfügung zu stellen.


Im Gegensatz zur Schufa in Deutschland ist es in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Banken und Finanzinstitute Mitglieder der ZEK sein müssen. Es liegt im Ermessen der einzelnen Unternehmen, ob sie die Dienste der ZEK in Anspruch nehmen möchten. Es gibt jedoch einen hohen Anteil an Banken und Finanzinstituten, die Mitglieder der ZEK sind und deren Informationen für ihre Kreditentscheidungen nutzen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in der Schweiz keine Schufa im herkömmlichen Sinne gibt, sondern stattdessen die ZEK als Auskunftei fungiert. Die ZEK sammelt Informationen über Kreditverträge und Zahlungsverhalten und stellt diese den Mitgliedern zur Verfügung. Banken und Finanzinstitute können bei Bedarf Informationen von der ZEK abrufen, um die Bonität potenzieller Kreditnehmer einzuschätzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die ZEK keine persönlichen Informationen sammelt und keine Bonitätsbewertungen vornimmt.



Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz bei der Schufa


Die Schweiz hat kein Äquivalent zur deutschen Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Es gibt jedoch ähnliche Institutionen in der Schweiz, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Einzelpersonen sammeln und speichern. Hier sind einige Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz in Bezug auf Kreditprüfung und Bonitätsbewertung:


Fehlen eines zentralen Systems in der Schweiz:


Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Schufa als zentrale Auskunftei dient, gibt es in der Schweiz kein landesweites zentrales System. Stattdessen gibt es mehrere private Unternehmen, die Bonitätsinformationen sammeln und speichern.


Verschiedene Auskunfteien in der Schweiz:


In der Schweiz gibt es verschiedene Auskunfteien, darunter die CRIF AG, die Moneyhouse AG und die Intrum AG. Diese Unternehmen sammeln Informationen über Kreditverhalten, Zahlungsverzug und andere finanzielle Aspekte von Einzelpersonen.


Fehlen von Negativmerkmalen:


Im deutschen Schufa-System können negative Einträge wie unbezahlte Rechnungen oder nicht bediente Kredite die Bonität einer Person beeinträchtigen. In der Schweiz sind Negativmerkmale in der Regel weniger ausgeprägt, und es wird mehr Wert auf positive Kreditgeschichte und Zahlungsfähigkeit gelegt.


Geringere Bedeutung von Scorewerten:


In Deutschland spielt der Schufa-Score eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit. In der Schweiz wird mehr Wert auf eine umfassende Prüfung der finanziellen Situation gelegt, und es gibt weniger Betonung auf Scorewerten.


Transparenz und Zugriffsrechte:


Die Schweiz legt großen Wert auf Transparenz in Bezug auf Bonitätsinformationen. Einzelpersonen haben das Recht, ihre Bonitätsdaten einzusehen und gegebenenfalls falsche Informationen zu korrigieren. Dies spiegelt den allgemeinen Fokus der Schweiz auf Datenschutz und persönliche Privatsphäre wider.


Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterschiede in den Kreditprüfungsverfahren zwischen Deutschland und der Schweiz auf den jeweiligen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen basieren. Wenn Sie spezifische Informationen zu Ihrer Kreditwürdigkeit in der Schweiz benötigen, ist es ratsam, sich an die entsprechenden schweizerischen Auskunfteien oder Finanzinstitute zu wenden.



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Öffentliches Schuldenregister der Schweiz


In der Schweiz gibt es ein öffentliches Schuldenregister, das als Betreibungsregister bekannt ist. Es ist eine zentrale Datenbank, in der Informationen über offene Schulden und Betreibungen von Privatpersonen und Unternehmen gespeichert werden. Das Betreibungsregister wird von den kantonalen Betreibungsämtern geführt und ist für jedermann zugänglich.


Das Betreibungsregister enthält Informationen über Betreibungsbegehren, Zahlungsbefehle, Betreibungsverlustscheine und andere rechtliche Schritte im Zusammenhang mit unbezahlten Schulden. Es dient dazu, Gläubiger und andere interessierte Parteien über die finanzielle Situation einer Person oder eines Unternehmens zu informieren.


Die Informationen im Betreibungsregister können von verschiedenen Institutionen und Einzelpersonen genutzt werden. Dazu gehören Banken, Vermieter, Arbeitgeber, Versicherungsgesellschaften und andere Unternehmen, die eine Bonitätsprüfung durchführen möchten. Auch Privatpersonen können das Betreibungsregister nutzen, um Informationen über die finanzielle Situation einer Person zu erhalten, beispielsweise vor Abschluss eines Mietvertrags oder bei privaten Darlehen.


Es ist wichtig anzumerken, dass das Vorhandensein von Einträgen im Betreibungsregister nicht automatisch bedeutet, dass eine Person zahlungsunfähig ist. Es kann verschiedene Gründe für offene Schulden geben, und es ist möglich, dass jemand in der Vergangenheit finanzielle Schwierigkeiten hatte, diese aber mittlerweile überwunden hat. Dennoch kann das Vorhandensein von Einträgen im Betreibungsregister die Bonität einer Person oder eines Unternehmens beeinflussen und ihre Fähigkeit, Kredite zu erhalten oder Verträge abzuschließen, beeinträchtigen.


Es ist ratsam, regelmäßig die eigenen Einträge im Betreibungsregister zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie korrekt und aktuell sind. Im Falle von fehlerhaften oder veralteten Einträgen besteht die Möglichkeit, diese korrigieren zu lassen. Dazu muss ein entsprechendes Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt gestellt werden.


Es ist auch wichtig zu beachten, dass das Betreibungsregister in der Regel nur Informationen über offene Schulden und Betreibungen in der Schweiz enthält. Informationen über Schulden im Ausland sind in der Regel nicht im Betreibungsregister enthalten. In solchen Fällen können Gläubiger alternative Methoden zur Überprüfung der Bonität und Zahlungsfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens verwenden.


Insgesamt dient das öffentliche Schuldenregister in der Schweiz dazu, Transparenz und Sicherheit im Finanzwesen zu gewährleisten. Es ermöglicht Gläubigern und anderen Interessierten, Informationen über offene Schulden und Betreibungen abzurufen und ihre Entscheidungen auf fundierte finanzielle Informationen zu stützen.


Quellen:

  • "Betreibungsregister" (www.betreibungsauskunft.ch)

  • "SchKG - Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs" (www.admin.ch)



Woher bekomme ich einen Betreibungsregisterauszug?

Um einen Betreibungsregisterauszug zu erhalten, können Sie sich an das zuständige Betreibungsamt wenden. Jeder Kanton in der Schweiz hat sein eigenes Betreibungsamt, das für die Führung des Betreibungsregisters verantwortlich ist. Je nach Kanton können die genauen Verfahren und Anforderungen für den Erhalt eines Betreibungsregisterauszugs variieren. In der Regel können Sie den Betreibungsregisterauszug persönlich vor Ort beantragen oder schriftlich per Post oder E-Mail.


Um den Betreibungsregisterauszug zu beantragen, müssen Sie in der Regel bestimmte Informationen angeben, wie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse. Möglicherweise müssen Sie auch eine Gebühr für die Ausstellung des Auszugs entrichten. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Kanton.


Es ist wichtig zu beachten, dass Sie in der Regel nur einen Betreibungsregisterauszug für sich selbst beantragen können. Für den Erhalt eines Auszugs für eine andere Person, beispielsweise im Rahmen einer Bonitätsprüfung, können zusätzliche Nachweise und Zustimmungen erforderlich sein.


Um das zuständige Betreibungsamt in Ihrem Kanton zu finden und weitere Informationen zum Beantragungsverfahren zu erhalten, können Sie die offizielle Website des entsprechenden Kantons oder das Amt für Justiz oder Betreibungsamt kontaktieren. Dort finden Sie in der Regel alle erforderlichen Informationen, Formulare und Kontaktdaten, um den Betreibungsregisterauszug zu beantragen.


Es ist wichtig anzumerken, dass der Betreibungsregisterauszug nur Informationen über offene Schulden und Betreibungen in der Schweiz enthält. Wenn Sie Informationen über Schulden im Ausland benötigen, müssen Sie sich an die entsprechenden Behörden des betreffenden Landes wenden.


Quellen:

  • Betreibungsamt des jeweiligen Kantons





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