Krankenkasse Schweiz 2026/2027: Prämien und Wechsel
Aktualisiert: vor 2 Tagen
Aktualisiert im November 2026: Dieser Beitrag erklärt die geltenden Grundlagen und verweist auf amtliche Informationen.
Was ist bei der Grundversicherung gleich?
Die obligatorische Grundversicherung deckt gesetzlich festgelegte Leistungen. Die Prämie variiert nach Kanton, Region, Alter, Franchise, Modell und Versicherer. Bei der Grundversicherung darf die Aufnahme nicht wegen Vorerkrankungen verweigert werden. Anders kann dies bei freiwilligen Zusatzversicherungen aussehen.
BAG-Prämienprognose 2027
Das BAG nennt für 2027 geschätzte mittlere Monatsprämien von CHF 488 für Erwachsene, CHF 339 für junge Erwachsene und CHF 128 für Kinder. Diese Mittelwerte ersetzen keinen persönlichen Vergleich. Prüfe die tatsächlich genehmigten Tarife anhand von Postleitzahl, Geburtsjahr, Franchise und Modell im offiziellen BAG-Prämienvergleich.
Franchise und Kostenbeteiligung
Eine höhere Franchise reduziert oft die Prämie, kann aber bei Krankheit zu höheren eigenen Kosten führen. Nach der Franchise fällt grundsätzlich ein Selbstbehalt an; je nach Situation kommt ein Spitalbeitrag hinzu. Rechne nicht nur mit der Monatsprämie, sondern mit den möglichen Jahresgesamtkosten und halte eine entsprechende Reserve bereit.
Prämienverbilligung und Wechsel
Seit 1. Januar 2026 gelten neue Mindestbeiträge der Kantone zur Finanzierung der Prämienverbilligung. Die Anspruchsvoraussetzungen und Verfahren sind kantonal. Beim Wechsel der Grundversicherung auf Jahresende muss die Kündigung grundsätzlich bis zum letzten Arbeitstag im November beim bisherigen Versicherer eintreffen. Zusatzversicherungen haben andere Fristen und Aufnahmebedingungen.
Was Auswandernde beachten sollten
Nach einem Zuzug in die Schweiz besteht grundsätzlich eine dreimonatige Frist zum Abschluss der obligatorischen Grundversicherung. Sonderfälle wie Grenzgänger und Rentner benötigen eine gesonderte Abklärung. Prüfe zudem die Unfalldeckung über den Arbeitgeber. Für einen fairen Vergleich nutze offizielle BAG-Daten statt veralteter 2024er Prämienangaben.







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