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In der Schweiz müssen Arbeitszeugnisse gemäss Artikel 330a des Obligationenrechts (OR) "klar, wahrheitsgetreu und wohlwollend" sein. Ein Arbeitszeugnis sollte daher folgende Informationen enthalten:
Persönliche Angaben: Name des Arbeitnehmers, Name des Arbeitgebers, Arbeitsstelle und Zeitraum der Anstellung.
Einleitung: Eine einleitende Formulierung, die den Beginn des Arbeitsverhältnisses und die Position des Arbeitnehmers beschreibt.
Aufgabenbeschreibung: Eine Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die der Arbeitnehmer während seiner Anstellung übernommen hat.
Leistungsbeurteilung: Eine objektive Bewertung der Leistung des Arbeitnehmers, einschließlich seiner fachlichen Fähigkeiten, seiner Arbeitsweise, seiner Zuverlässigkeit und seiner Teamfähigkeit. Diese Bewertung sollte anhand konkreter Beispiele und Leistungsindikatoren erfolgen.
Sozialverhalten: Eine Einschätzung des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers, einschließlich seiner Kommunikationsfähigkeiten, seines Umgangs mit Kollegen und Vorgesetzten sowie seiner Integrationsfähigkeit ins Team.
Schlussformel: Eine Abschlussformel, die dem Arbeitnehmer für seine geleistete Arbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.
Unterschriften: Unterschriften des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Arbeitszeugnis in der Schweiz nicht negativ formuliert sein darf und keine diskriminierenden oder diffamierenden Aussagen enthalten darf. Zudem sollte ein Arbeitszeugnis wohlwollend und für den Arbeitnehmer förderlich formuliert sein.
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