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AutorenbildRoman Welzk

Wer kann ein Gesuch zur erleichterten Einbürgerung stellen?

Aktualisiert: 30. Jan.



In der Schweiz kann ein Gesuch zur erleichterten Einbürgerung von bestimmten Personengruppen gestellt werden. Die genauen Kriterien können je nach Kanton variieren, da die Regelungen für die Einbürgerung auf kantonaler Ebene festgelegt sind. Hier sind jedoch typische Personengruppen, die in der Regel berechtigt sind, ein Gesuch zur erleichterten Einbürgerung zu stellen:


  1. Ehepartner von Schweizer Bürgern: Personen, die mit einem Schweizer Bürger verheiratet sind, haben in vielen Kantonen die Möglichkeit, erleichtert eingebürgert zu werden. Die Ehe muss jedoch seit einer gewissen Zeit bestehen, und es können zusätzliche Kriterien gelten.

  2. Eltern von schweizerischen Kindern: Eltern von schweizerischen Staatsbürgern können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls ein Gesuch zur erleichterten Einbürgerung stellen. Hierbei wird oft darauf geachtet, dass die Eltern in der Schweiz leben und sich aktiv in die Gesellschaft integriert haben.

  3. Personen mit langjährigem Aufenthalt: In einigen Kantonen können Personen, die bereits seit vielen Jahren in der Schweiz leben und sich gut integriert haben, ein Gesuch zur erleichterten Einbürgerung stellen. Die genaue Dauer des Aufenthalts kann variieren.

  4. Ausländer mit besonderen Qualifikationen: Personen mit besonderen beruflichen Qualifikationen oder akademischen Leistungen können unter Umständen erleichtert eingebürgert werden. Dies könnte Personen betreffen, die aufgrund ihrer Fähigkeiten einen bedeutenden Beitrag zur Schweiz leisten.

  5. Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene: Flüchtlinge und Personen mit vorläufigem Aufenthaltsstatus können unter bestimmten Voraussetzungen ein Gesuch zur erleichterten Einbürgerung stellen. Hierbei spielen Faktoren wie Integration und die Dauer des Aufenthalts eine Rolle.


Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Bedingungen und Kriterien für die erleichterte Einbürgerung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Interessierte Personen sollten sich daher direkt an die Einbürgerungsbehörden ihres jeweiligen Wohnorts wenden, um genaue Informationen zu erhalten und die spezifischen Anforderungen für ihre Situation zu klären. In einigen Fällen kann auch die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Beraters hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt unternommen werden.

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