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AutorenbildRoman Welzk

Wie funktionieren Krankenversicherungen in der Schweiz?



In der Schweiz ist das Gesundheitssystem weitgehend privat organisiert, und die Krankenversicherung ist obligatorisch. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse anzumelden, die eine sogenannte Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) abdeckt. Die Schweizer Krankenversicherung funktioniert in folgenden Schritten:


1. Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung)


  • Deckung: Die Grundversicherung deckt notwendige medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte (allgemeine Abteilung im Wohnkanton), Notfallbehandlungen, Medikamente, Präventionsmaßnahmen und einige Formen der Rehabilitation ab.

  • Anbieterwahl: Die Versicherungsanbieter sind gesetzlich verpflichtet, alle Personen anzunehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Beliebte Krankenkassen in der Schweiz sind z.B. Helsana, CSS, und Sanitas.

  • Kosten: Die Prämien für die Grundversicherung variieren je nach Region, Alter und Krankenkasse. Da die Versicherung obligatorisch ist, gibt es staatliche Zuschüsse für Menschen mit geringem Einkommen, um die Prämien zu senken.

2. Selbstbehalt und Franchise


  • Franchise: Die Franchise ist der Betrag, den die versicherte Person pro Jahr selbst bezahlen muss, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt. Die Höhe der Franchise kann zwischen CHF 300 (minimal) und CHF 2.500 (maximal) pro Jahr gewählt werden. Je höher die Franchise, desto niedriger die monatlichen Prämien.

  • Selbstbehalt: Nach der Franchise übernimmt die Krankenkasse 90 % der Behandlungskosten, während die versicherte Person einen Selbstbehalt von 10 % zahlt, bis zu einem Maximum von CHF 700 pro Jahr.

3. Zusatzversicherungen


  • Zweck: Neben der Grundversicherung können Versicherte freiwillige Zusatzversicherungen abschließen, um Leistungen zu erhalten, die über die Grundversicherung hinausgehen. Zusatzversicherungen decken oft Bereiche wie alternative Medizin, Zahnbehandlungen, eine bessere Wahl im Krankenhaus (z.B. Privat- oder Halbprivatabteilung), Brillen, Fitnessangebote oder Auslandsschutz.

  • Flexibilität: Bei Zusatzversicherungen dürfen Versicherer jedoch eine Gesundheitsprüfung durchführen und Bewerber ablehnen oder höhere Prämien verlangen.

4. Prämien und Prämienverbilligung


  • Prämienberechnung: Die Prämien für die Grundversicherung sind nicht einkommensabhängig, sondern basieren auf der gewählten Krankenkasse, dem Wohnkanton und der Franchise.

  • Prämienverbilligung: Menschen mit niedrigem Einkommen haben Anspruch auf Prämienverbilligungen, die durch die Kantone gewährt werden und die monatlichen Prämien senken. Die Voraussetzungen und der Ablauf der Prämienverbilligung variieren je nach Kanton.

5. Versicherungssysteme: HMO, Hausarztmodell und Telmed


  • HMO-Modell: Versicherte verpflichten sich, im Krankheitsfall zunächst eine bestimmte Arztpraxis oder ein Gesundheitszentrum (HMO-Zentrum) aufzusuchen, bevor sie zu einem Spezialisten gehen.

  • Hausarztmodell: Die versicherte Person wählt einen Hausarzt, der als erster Ansprechpartner für alle gesundheitlichen Probleme dient. Überweisungen zu Fachärzten erfolgen meist über diesen Hausarzt.

  • Telmed-Modell: Vor einem Arztbesuch wird die versicherte Person verpflichtet, zunächst eine telefonische Beratung über die Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Dieses Modell eignet sich besonders für Menschen, die nur selten zum Arzt gehen.

6. Freie Arztwahl und Behandlung im Ausland


  • Arztwahl: Innerhalb der Schweiz können Versicherte grundsätzlich frei den Arzt oder das Spital wählen. Für einen Spitalaufenthalt innerhalb des Wohnkantons gibt es keine zusätzlichen Kosten.

  • Auslandbehandlungen: Die Grundversicherung deckt auch Notfallbehandlungen im Ausland ab, jedoch nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Daher entscheiden sich viele Versicherte für eine Zusatzversicherung für umfassenderen Schutz im Ausland.

7. Kündigungsfristen und Krankenkassenwechsel


  • Kündigungsfristen: Die Grundversicherung kann in der Regel einmal pro Jahr zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss bis spätestens zum 30. November eingereicht werden. Bei der Grundversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, und ein Wechsel ist problemlos möglich.

  • Wechsel der Zusatzversicherung: Zusatzversicherungen haben längere Kündigungsfristen und können oft nur unter bestimmten Bedingungen oder nach Ablauf einer Mindestlaufzeit gekündigt werden.


Fazit


Das Schweizer Gesundheitssystem bietet durch die Krankenversicherung ein hohes Maß an medizinischer Absicherung. Die Wahl der Franchise, des Modells und zusätzlicher Versicherungen erlaubt es, die Kosten den persönlichen Bedürfnissen anzupassen. Der regelmäßige Vergleich der Krankenkassenprämien und ein gezielter Versicherungswechsel können dabei helfen, die Kosten langfristig zu optimieren.


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