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AutorenbildRoman Welzk

Wie lange muss man in der Schweiz arbeiten um AHV zu bekommen?

In der Schweiz wird das Altersguthaben durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziert. Um Anspruch auf eine AHV-Rente zu haben, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel eine bestimmte Mindestbeitragszeit. Die Mindestbeitragszeit ist die Zeit, die man in die AHV einzahlt, um einen Anspruch auf eine Rente zu haben. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit der Frage beschäftigen, wie lange man in der Schweiz arbeiten muss, um Anspruch auf eine AHV-Rente zu haben.


Die Mindestbeitragszeit


Die Mindestbeitragszeit für eine AHV-Rente beträgt 12 volle Kalendermonate, was einem Jahr entspricht. Um einen Anspruch auf eine AHV-Rente zu haben, muss man während dieser Zeit mindestens einen Mindestbeitrag bezahlen. Der Mindestbeitrag wird jährlich angepasst und beträgt aktuell CHF 482.- pro Jahr.


Beitragsjahre


Um eine volle AHV-Rente zu erhalten, muss man mindestens 44 Jahre lang in die AHV eingezahlt haben. Für jedes Jahr, das man weniger einzahlt, wird die Rente um einen gewissen Prozentsatz gekürzt. Dies wird als Rentenkürzung bezeichnet.

Ein Beispiel: Wenn man 40 Jahre lang in die AHV eingezahlt hat, beträgt die Rente 90% der vollen Rente. Wenn man nur 30 Jahre lang eingezahlt hat, beträgt die Rente nur noch 68%.


Einbezug der Beitragsjahre im Ausland


Wenn man im Ausland gearbeitet hat und in die entsprechende Sozialversicherung eingezahlt hat, werden diese Beitragsjahre bei der Berechnung der AHV-Rente berücksichtigt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in einigen Ländern keine Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz gibt und somit diese Beitragsjahre nicht berücksichtigt werden können.


Frühere Auszahlung der AHV-Rente


Es besteht die Möglichkeit, die AHV-Rente früher auszahlen zu lassen, als es das ordentliche Rentenalter vorsieht. Die Rentenaltergrenze liegt aktuell bei 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen. Wenn man die Rente früher auszahlen lassen möchte, wird sie allerdings gekürzt. Für jedes Jahr, das man die Rente früher bezieht, wird sie um 6.8% gekürzt. Es ist daher wichtig, sorgfältig abzuwägen, ob es sich lohnt, die Rente früher auszahlen zu lassen.


Fazit


Um Anspruch auf eine AHV-Rente zu haben, muss man in der Schweiz mindestens 12 Monate lang in die AHV eingezahlt haben. Um eine volle Rente zu erhalten, muss man mindestens 44 Jahre lang einzahlen. Beitragsjahre im Ausland werden bei der Berechnung der AHV-Rente berücksichtigt, sofern ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht. Eine frühere Auszahlung der Rente ist möglich, allerdings wird die Rente dafür gekürzt.



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