Eheschließung in der Schweiz
Die Eheschließung ist ein bedeutsamer Schritt im Leben eines Paares, der in der Schweiz in Übereinstimmung mit klaren Regelungen und Grundsätzen erfolgt. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die Eheschließung in der Schweiz, einschließlich der Regelungen zur Anzahl der Ehepartnerinnen oder Ehepartner.
Monogamie in der Schweizer Ehegesetzgebung
In der Schweiz ist die Eheschließung klar durch das Zivilgesetzbuch geregelt. Eines der grundlegenden Prinzipien des Ehegesetzes betrifft die Monogamie, was bedeutet, dass jede Person zur gleichen Zeit nur eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner haben darf. Dieses Prinzip gilt unabhängig von Geschlecht oder sexueller Ausrichtung. Die Schweiz erlaubt die Ehe für alle, was bedeutet, dass gleichgeschlechtliche Paare das gleiche Recht auf Eheschließung haben wie heterosexuelle Paare.
Monogamie in der Schweizer Rechtssprechung
Die schweizerische Rechtssprechung sieht Monogamie als grundlegendes Prinzip der Ehe vor. Dies bedeutet, dass es in der Schweiz illegal ist, zur gleichen Zeit mehrere Ehepartnerinnen oder Ehepartner zu haben. Polygame Ehen, bei denen eine Person mehrere Partnerinnen oder Partner hat, werden in der Schweiz weder anerkannt noch legalisiert.
Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Bestimmungen im Laufe der Zeit geändert werden können. Aktuelle Informationen zur Eheschließung in der Schweiz und den rechtlichen Bestimmungen sollten immer bei den zuständigen Behörden oder einem Rechtsanwalt eingeholt werden. In der Schweiz basiert das Ehegesetz auf dem Grundsatz der Monogamie, was bedeutet, dass eine Person zur gleichen Zeit nur eine Ehepartnerin oder einen Ehepartner haben darf.
Hier findest du mehr über uns und kannst dich vernetzen:
YouTube ►► Reisegedanken
Über uns ►► Das sind wir.
Instagram ►► @auswandernschweiz
Instagram ►► @reisegedanken
Facebook-Gruppe ►► Auswandern Schweiz
Podcast ►► Auswandern Schweiz
Komm in Deutschlands größte Community zum Thema Auswandern Schweiz!
Comments