Der sogenannte Wochenaufenthalter-Status ist in der Schweiz ein Begriff, der besonders für Berufspendler von Bedeutung ist. Dieser Status ermöglicht es Personen, in der Schweiz zu arbeiten, während sie ihren Hauptwohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland behalten. In diesem Artikel erfahren Sie, was es bedeutet, Wochenaufenthalter zu sein, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, welche Vorteile der Status mit sich bringt und welche steuerlichen und versicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten sind.
1. Was bedeutet der Wochenaufenthalter-Status in der Schweiz?
Der Wochenaufenthalter-Status beschreibt Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit unter der Woche in der Schweiz wohnen, aber ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz außerhalb des Arbeitskantons oder im Ausland haben. Wochenaufenthalter pendeln typischerweise am Wochenende zurück an ihren Hauptwohnsitz, weshalb sie auch als „Wochenpendler“ bezeichnet werden.
Grenzgänger und Wochenaufenthalter teilen sich die gleiche Bewilligung. Den Ausländerausweis G. Daher kommt es oft zu Verwirrung.
2. Wer kann den Wochenaufenthalter-Status in der Schweiz erhalten?
In der Regel wird der Wochenaufenthalter-Status von folgenden Personengruppen genutzt:
Berufspendler aus anderen Kantonen der Schweiz
Grenzgänger aus den Nachbarländern (z. B. Deutschland, Frankreich, Italien)
Arbeitnehmer, die beruflich bedingt in der Schweiz arbeiten und dabei unter der Woche im Kanton ihrer Arbeitsstelle wohnen. Ihren Hauptwohnsitz aber im Ausland haben. Zum Beispiel Deutschland.
Damit eine Person den Wochenaufenthalter-Status beanspruchen kann, müssen jedoch bestimmte Nachweise über den Lebensmittelpunkt und die Rückkehr an den Hauptwohnsitz erbracht werden.
Ein Beispiel: Du wohnst in Köln, arbeitest unter der Woche aber in der Schweiz. Dann bist du zu weit weg vom Wohnsitz, um täglich nach Haus zu kommen. Somit Wochenaufenthalter.
3. Voraussetzungen für den Wochenaufenthalter-Status
Um als Wochenaufenthalter anerkannt zu werden, sind einige Bedingungen zu erfüllen:
Nachweis des Hauptwohnsitzes: Der Hauptwohnsitz muss sich außerhalb des Arbeitskantons oder im Ausland (Deutschland) befinden.
Regelmäßige Rückkehr: Wochenaufenthalter müssen nachweisen, dass sie regelmäßig (meist am Wochenende) an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren.
Arbeitsvertrag und Berufstätigkeit: In der Schweiz muss eine gültige Arbeitsstelle vorhanden sein, die die wöchentliche Anreise rechtfertigt.
Mit dem öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als 1,5h zum Hauptwohnsitz brauchen. Dabei wird immer die schnellste Verbindung als Referenz gewählt.
Für Grenzgänger sind möglicherweise zusätzliche Dokumente erforderlich, je nach Aufenthaltsstatus und Arbeitsgenehmigung. Wenn du Fragen zum Grenzgänger hast, dann ist das Staatssekretariat für Migration, der richtige Ansprechpartner.
4. Vorteile des Wochenaufenthalter-Status
Der Wochenaufenthalter-Status bringt sowohl steuerliche als auch persönliche Vorteile mit sich:
Flexibilität: Der Status ermöglicht es Berufstätigen, ihre Arbeit in der Schweiz auszuüben, ohne ihren Hauptwohnsitz verlegen zu müssen.
Steuervorteile: Wochenaufenthalter werden häufig steuerlich am Hauptwohnsitz veranlagt, was sich positiv auf ihre Steuerlast auswirken kann, besonders wenn dieser außerhalb des Arbeitskantons liegt. Dafür gibt es die 60-Tage-Regelung. Da fast jeder Wochenaufenthalter in diese Regel fällt, werden die meisten zu 100% in der Schweiz Quellenbesteuert.
Soziale Bindungen: Durch die Rückkehr an den Hauptwohnsitz bleibt der Anschluss an Familie, Freundeskreis und soziale Netzwerke erhalten.
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5. Steuerliche Regelungen für Wochenaufenthalter in der Schweiz
Die Steuerpflicht von Wochenaufenthaltern kann komplex sein, da sie in zwei Ländern oder Kantonen tätig sind. In der Regel erfolgt die Besteuerung in dem Kanton, in dem die Person werktags arbeitet. Zusätzlich gibt es Regelungen, die auf Grenzgänger und Wochenaufenthalter aus dem Ausland angewandt werden:
Quellensteuer: Arbeitnehmer, die sich als Wochenaufenthalter in der Schweiz aufhalten und aus dem Ausland stammen, unterliegen oft einer Quellensteuer auf ihr Einkommen.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Zwischen der Schweiz und den Nachbarländern bestehen Abkommen, die eine Doppelbesteuerung verhindern sollen. Es lohnt sich, sich mit den spezifischen Regelungen zwischen der Schweiz und dem Herkunftsland vertraut zu machen.
Ein Teil der Steuern wird somit in der Schweiz gezahlt und der restliche anteilig der Deutschen Steuern, in Deutschland.
Wenn du im Remote arbeitest aber in der Schweiz angestellt bist. Dann wird es knifflig. Denn dann wird jeder Tag den du nicht in der Schweiz bist, nach deutschem Recht besteuert. Dann wird es nervig und aufwändig. Daher empfehle ich dir IMMER einen Steuerberater.
Achtung: Die 60 Tage Regelung ist die wichtigste für Wochenaufenthalter. Fast jeder fällt in diese Regel und wird somit zu 100% in der Schweiz Quellenbesteuert.
Wenn du der 60-Tage-Regelung unterliegst und in der Schweiz uneingeschränkt steuerpflichtig bist, musst du das Formular Gre-3 bis Jahresende bei der kantonalen Steuerbehörde einreichen. Dein Arbeitgeber bestätigt dabei, dass du an den relevanten Tagen beruflich in der Schweiz übernachtet hast, und vermerkt dies im Lohnausweis. Mit dem Formular und den Nachweisen kannst du anschließend die Steuerbefreiung beim deutschen Finanzamt beantragen.
6. Versicherungen für Wochenaufenthalter
Wochenaufenthalter in der Schweiz müssen auch die Frage der Krankenversicherung und Altersvorsorge beachten:
Krankenversicherung: Wochenaufenthalter haben durch das Freizügigkeitsabkommen 3 Optionen für eine Krankenversicherung.
Die erste ist eine Krankenversicherung in der Schweiz abzuschliessen.
Die zweite wäre eine private Krankenversicherung in Deutschland.
Die dritte, eine im EU-Ausland freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.
Altersvorsorge (AHV): Wer in der Schweiz arbeitet, ist grundsätzlich auch in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versicherungspflichtig, selbst wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt.
Ich empfehle eine Schweizer Krankenversicherung, da diese um einiges günstiger ist als eine Deutsche Krankenversicherung. Wenn du möchtest können wir dich dazu kostenlos Beraten.
7. Häufige Fragen zum Wochenaufenthalter-Status
Was passiert, wenn ich meinen Hauptwohnsitz in die Schweiz verlege?
Verlegt ein Wochenaufenthalter seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz, verliert er den Wochenaufenthalter-Status und wird als gewöhnlicher Einwohner der Schweiz betrachtet. Dies wirkt sich auf die Steuerpflicht und auf sozialversicherungspflichtige Aspekte aus. Lohnt sich in den meisten Fällen.
Wie häufig muss ich an meinen Hauptwohnsitz zurückkehren?
Die Rückkehrfrequenz kann je nach Kanton unterschiedlich definiert sein. In der Regel ist eine Rückkehr an den Hauptwohnsitz pro Woche erforderlich, um den Status aufrechtzuerhalten. Es gibt aber auch eine 60 Tage Regelung.
Welche Nachweise muss ich für den Wochenaufenthalter-Status erbringen?
Oftmals verlangen die Behörden Mietverträge, Meldebestätigungen und/oder Bescheinigungen des Arbeitgebers als Nachweis für den Hauptwohnsitz und die regelmäßige Rückkehr.
Fazit
Der Wochenaufenthalter-Status in der Schweiz bietet eine flexible Lösung für Berufspendler, die in der Schweiz arbeiten, aber ihren Hauptwohnsitz nicht verlegen möchten. Dieser Status bringt sowohl steuerliche Vorteile als auch persönliche Flexibilität. Es ist jedoch wichtig, die Anforderungen und Pflichten genau zu verstehen, da bei falschen Angaben steuerliche und rechtliche Konsequenzen drohen können. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerexperten, um die bestmöglichen Vorteile zu nutzen und die rechtlichen Bedingungen zu erfüllen.
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